Der offene Spaziertreff des Wendepunkt fand dieses Mal am Phoenixsee statt. Kleine Menschen und Vierbeiner sind herzlich willkommen. Im September finden noch weitere Termine statt.
Wir freuen uns auf Sie!

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Die Beratung in unserem Wendepunkt werden derzeitig nur telefonisch geführt.
Was ist der Unterschied zwischen ALG I, ALG II und Hartz IV?
ALG II und Hartz IV sind zwei unterschiedliche Begriffe für ein und dieselbe Sozialleistung. ALG I ist eine Versicherungsleistung, die ich nur dann erhalten kann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beendet wurde und wenn ich nachweisen kann, dass ich innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. ALG II bzw. Hartz IV kann ich nur erhalten, wenn sich nach einer Prüfung herausstellt, dass ich bedürftig bin.
Kann ich neben dem ALG I noch weitere Leistungen erhalten?
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann ich neben ALG I entweder noch Wohngeld und KIZ oder aber ergänzende ALG II Leistungen erhalten.
Wer kann ALG II beantragen?
Leistungsberechtigt sind hilfebedürftige Erwerbsfähige ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Erreichung der Altergrenze/Rentenalter.
Weitere wichtige Bedingungen für den ALG II Bezug sind:
Kinder bis zum 15. Geburtstag sind nicht erwerbsfähig, sie erhalten aber – wenn ihre Eltern auch Leistungen vom Jobcenter beziehen – bei Bedürftigkeit das s. g. Sozialgeld.
Kann ich neben dem ALG II auch Wohngeld und KIZ erhalten?
NEIN – Neben ALG II kann kein KIZ und kein Wohngeld bezogen werden.
Wann bin ich bedürftig?
Welcher Bedarf wird durch ALG II Leistungen gedeckt?
Was ist die Regelleistung?
Unter der Regelleistung (auch Regelsatz oder Bedarfssatz genannt) versteht man die Summe an Geld, die einem zu Verfügung stehen muss, um seine täglichen, notwendigen Ausgaben – also seinen Bedarf – zu finanzieren.
Der Regelsatz oder der Bedarfssatz ist abhängig vom Alter und vom Familienstand.
Wie hoch sind die Regelsätze 2019?
424,- € Alleinerziehende und Alleineinstehende ab 18 Jahren
382,- € Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, beide Partner benötigen 764,- €
245,- € 0 – 5 Jahre
302,- € 6 – 13 Jahre
322,- € 14 – 17 Jahre
339,- € unter 25- jährige, die ohne Notwendigkeit aus dem Elternhaus ausgezogen sind.
Werden Aufwandsentschädigungen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit dem ALG II verrechnet?
Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen sind anrechnungsfrei, wenn sie mtl. 200,- € nicht überschreiten.
Dem Jobcenter muss man sämtliche Zuwendungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit angeben, auch dann, wenn sie nicht angerechnet werden.
Wir bieten kostenlose und anonyme Informations- und Beratungsgespräche zu folgenden Themen an:
Wir geben Hilfestellung und praktische Tipps:
Wir verweisen auf ergänzende Beratungsangebote vor Ort und vermitteln Kontakte:
Die Beratungsziele sind:
Kosten:
Alle Angebote der Beratungsstelle WENDEPUNKT sind kostenfrei. Alle Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.
Die Erwerbslosenberatungsstelle WENDEPUNKT im Frauenzentrum Dortmund 1980 e.V. informiert und berät Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Familienangehörigen in allen Fragen, die mit Arbeitslosigkeit und deren Folgen im Zusammenhang stehen. Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle WENDEPUNKT unterliegt der Schweigepflicht, im Hinblick auf Inhalt und Umfang der Beratungsleistungen besteht gegenüber Ämtern und Behörden eine völlige Unabhängigkeit. Alle Angebote der Beratungsstelle sind kostenfrei. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie!