Die Ausbildung

Die Ausbildung zur Familienpflegerin findet im Frauenzentrum nach der verkürzten Ausbildungsregelung statt. Die Ausbildungsdauer beträgt 2,5 Jahre (inklusive Anerkennungsjahr). Voraussetzung ist das Mindestalter von 25 Jahren sowie ein Hauptschulabschluss. Eine abgeschlossene Berufsausbildung im pädagogischen- pflegerischen- oder hauswirtschaftlichen Bereich kann durch den Nachweis der mindestens sechsjährigen Führung eines Mehrpersonenhaushaltes ersetzt werden.

Das Frauenzentrum bildet seit 1990 in Dortmund zur/zum Familienpfleger/in aus. Der theoretische Unterricht gliedert sich in vier Themenschwerpunkte und orientiert sich an den wandelnden Anforderungen für die Arbeit mit Familien.

Die Ausbildung dauert 18 Monate (+ Anerkennungsjahr) und beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Anteil. Der Unterricht gliedert sich in die vier Themenbereiche Pflege, Pädagogik, Hauswirtschaft und Recht. Es werden grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt:

  • in der Säuglings- und Wöchnerinnenpflege sowie der Kranken- und Altenpflege.
  • Kenntnisse aus der Psychopathologie sowie der Gesundheits- und Krankheitslehre
  • Grundlegende Kenntnisse und Handlungskonzepte aus Pädagogik, Psychologie und Sozialkunde
  • Beschäftigungsanleitung und Methodenlehre
  • Wirtschaftslehre und Management des Haushalts, Ernährungs- und Lebensmittellehre und Nahrungszubereitung
  • Textilverarbeitung, Haus- und Wäschepflege, Unfallschutz, Hygienemaßnahmen und Umweltschutz
  • Vertragsrecht, Familienrecht und Erbrecht, Arbeitsrecht und Schadensersatz und Sozialgesetzgebung sowie die soziale Wirtschaftsordnung
  • Berufskunde mit Berufspolitische Aspekte, die Aufgabenfelder und Einsatzgebiete der Familienpflege.

Die theoretischen Grundlagen werden nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen für die staatliche Ausbildung vorgegeben. Es handelt sich bei der Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Familienpfleger/in um eine vollschulische Ausbildung im Fachseminar im Frauenzentrum (täglich von Montag- Freitag von 8:00- 14:00 Uhr).

Die praktische Umsetzung erfolgt durch Blockpraktika in pflegerisch und pädagogisch ausgerichteten Institutionen. Das einjährige Berufspraktikum folgt auf die Abschlussprüfung. Das Fachseminar unterstützt in dieser Zeit mit Studientagen und Praxisbesuchen. Erst nach Beendigung von Theorie und Praxis wird auf Antrag die staatliche Anerkennung ausgesprochen.

Einsatzmöglichkeiten
Auf dem Hintergrund ihrer breit gefächerten Fähigkeiten und Kenntnisse im pädagogischen, hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich ist die Familienpflegerin vielfältig einsetzbar.

Einige Beispiele:

  • Mobile soziale Dienste 
  • Kinderheime
  • Kindertageseinrichtungen
  • Sonderschulen, offene Ganztagsschulen
  • Betreute Wohngruppen 
  • Tageseinrichtungen für Behinderte 
  • Seniorenresidenzen, Altenheime 
  • Sozialpädagogische Familienhilfe 
  • Tagesmütterdienste 

Das Fachseminar und die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Familienpfleger/in sind zertifiziert nach AZAV durch CERTQUA.

Ausbildung Familienpflege

Ausbildung zur/m staatlich anerkannte/n Familienpfleger/in

Am 03.06.2024 startet ein neuer Kurs zur Familienpflege-Ausbildung in unserem Fachseminar. Nach 2,5 Jahren kann der Abschluss „staatlich anerkannte/r Familienpfleger/in“ erworben werden. Im Rahmen der theoretischen Ausbildung kann bereits nach 1,5 Jahren die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §53c SGB XI erlangt werden. Wir nehmen Bewerbungen ab sofort an. Auch Flüchtlinge sind bei geklärtem Aufenthaltsstatus bei uns willkommen.

Ein altes Berufsbild neu entdeckt:

Das ehemals eingegrenzte klassische Einsatzfeld, die private Familie in der Krisensituation, ist in der heutigen Zeit in ein breites Spektrum von ambulanten und stationären Pflege- und Sozialdiensten eingebettet.

Die/der Familienpfleger/in ist fähig, Ein- und Mehrpersonenhaushalte in Krisensituationen weiterzuführen. Neben den hauswirtschaftlichen Aufgaben für die ganze Familie übernimmt sie/er die Pflege und pädagogische Betreuung von Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen. Die Tätigkeit der/des Familienpflegers/in ist orientiert an einem ganzheitlichen Pflege- und Betreuungskonzept. Das heißt, sie/er ist informiert über weiterführende Hilfsangebote und therapeutische Interventionsmaßnahmen und geschult, als Multiplikator/in zwischen Familie, Behörden und Auftraggebern, z. B. Jugendämtern, zu arbeiten.

Nach erfolgreichem Abschluss des theoretischen Teils der Ausbildung, die auch die Ableistung eines pflegerischen und eines pädagogischen Praktikums beinhaltet, ist der Teilnehmer zusätzlich als Betreuungskraft nach §53c SGB XI qualifiziert.