Die Abteilung der Erzieherischen Hilfen im Frauenzentrum Dortmund ist in der Jugend- und Familienhilfe Angebotsträger der ambulanten Hilfen zur Erziehung und Versorgung. Im Einzelnen haben wir folgende Unterstützungsangebote:
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
- Kompensatorische Familienhilfe (§27 ff SGB VIII)
- Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§20 SGB VIII)
- Begleiteter Umgang (§18 Abs. 3 SGB VIII)
Mit seinen ambulanten Dienstleistungen wendet sich das Frauenzentrum Dortmund an Familien in schwierigen Lebenslagen und unterstützt durch Beratung und Begleitung zur Verbesserung des familiären Miteinanders. Im Fokus steht die Sicherung des Kindeswohls. In Kooperation mit dem Jugendamt und in Vernetzung mit Institutionen der Familienhilfe sorgen die Leistungen für ein stabilisierendes Lebensumfeld.
Unsere Jugendhilfemaßnahme wird auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) §§ 27 ff. im Rahmen der Hilfeplanung des örtlichen Jugendamtes eingesetzt. Die Familie stellt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim örtlichen Jugendamt. Dauer und Umfang der Hilfen richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. Die Kosten für die Leistungen des Frauenzentrums trägt das örtliche Jugendamt.
Die Besonderheit des Frauenzentrums ist, dass diese Hilfe im „multiprofessionellen Team“ von Familienpfleger*innen und Sozialarbeiter*innen mit z.T. Zusatzausbildungen in systemischer Beratung und Supervision im „Team Tandem“ angeboten wird. Somit können wir eine Vielzahl von verschiedenen Fähigkeiten anbieten, die in Familien gebraucht werden.