Schulbegleitung

Die Schulbegleitung ermöglicht Kindern mit körperlichen, geistigen oder seelisch-emotionalen Beeinträchtigung eine individuelle Unterstützung beim Schulbesuch.

Durch die Unterstützung einer Schulbegleiterin möchte das Frauenzentrum Dortmund jedem Kind eine Teilhabe am schulischen Leben ermöglichen.

Jedes Kind wird dabei mit seinen Bedürfnissen und Ressourcen wahrgenommen und genau dort gefördert, wo es nötig ist. Durch die Unterstützung der Schulbegleitung soll das Kind wieder Sicherheit im Schulalltag erfahren und mit den Lerninhalten vorankommen.

In der Schulbegleitung setzt das Frauenzentrum Dortmund nur pädagogisch qualifizierte Mitarbeiterinnen ein, die sich durch ihre Fachlichkeit im Sinne von Wissen, Handlungs- und Beziehungskompetenz auszeichnen. Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam, über welche Qualifikation die Mitarbeiterin genau verfügen muss, um ihr Kind bestmöglich im Schulalltag zu unterstützen.

Rechtliche Grundlage

Die   Schulbegleitung   ist   eine   Eingliederungshilfe   auf   der   Grundlage   des   Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die im Rahmen eines inklusiven Unterrichts angewandt wird. Das Frauenzentrum Dortmund bietet Schulbegleitung an Förder- und Regelschulen nach § 54 SGB XII und § 35a SGB VIII an.