Häufige Fragen

Wann beginnt der nächste Ausbildungskurs?
Der nächste Ausbildungskurs zur/zum staatlich anerkannten Familienpfleger/in beginnt in unserem Haus im Januar 2024. Die schulische Ausbildung dauert 18 Monate; daran schließt sich ein Anerkennungsjahr an.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da wir nach der verkürzten Ausbildungsregelung unterrichten, müssen Sie

  • mindestens 25 Jahre alt sein und
  • mindestens einen Hauptschulabschluss haben und eine abgeschlossene Ausbildung in einem pädagogischen, hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Beruf haben, oder
  • die Führung eines Mehrpersonenhaushaltes seit mindestens 6 Jahren nachweisen (durch Vorlage der Geburtsurkunden von mind. einem Kind)

Wer trägt die Kosten für meine Ausbildung?

  • Landesgeförderter Ausbildungsplatz: Das Land NRW übernimmt die Kosten für die Ausbildung
  • Bildungsgutschein: Die Förderung erfolgt über die ARGE für Leistungsbezieher nach Hartz IV.

Wann kann ich mich bewerben?
Jederzeit schriftlich, persönlich oder per E-Mail

Welche Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich?

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf,
  • Foto,
  • Schulabschlusszeugnis,
  • Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise,
  • Geburtsurkunden der Kinder,
  • Kopie des Personalausweises

Wann findet der Unterricht statt?
Montag bis Freitag von 8:30 – 13:30 Uhr