Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ALG I, ALG II und Hartz IV?
ALG II und Hartz IV sind zwei unterschiedliche Begriffe für ein und dieselbe Sozialleistung. ALG I ist eine Versicherungsleistung, die ich nur dann erhalten kann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beendet wurde und wenn ich nachweisen kann, dass ich innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. ALG II bzw. Hartz IV kann ich nur erhalten, wenn sich nach einer Prüfung herausstellt, dass ich bedürftig bin.

Kann ich neben dem ALG I noch weitere Leistungen erhalten?
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann ich neben ALG I entweder noch Wohngeld und KIZ oder aber ergänzende ALG II Leistungen erhalten.

Wer kann ALG II beantragen?
Leistungsberechtigt sind hilfebedürftige Erwerbsfähige ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Erreichung der Altergrenze/Rentenalter.
Weitere wichtige Bedingungen für den ALG II Bezug sind:

  • Man muss sich gewöhnlich im Bundesgebiet aufhalten
  • man muss erreichbar sein
  • man muss erwerbsfähig sein
  • man muss hilfebedürftig sein

Kinder bis zum 15. Geburtstag sind nicht erwerbsfähig, sie erhalten aber – wenn ihre Eltern auch Leistungen vom Jobcenter beziehen – bei Bedürftigkeit das s. g. Sozialgeld.

Kann ich neben dem ALG II auch Wohngeld und KIZ erhalten?
NEIN – Neben ALG II kann kein KIZ und kein Wohngeld bezogen werden.

Wann bin ich bedürftig?

  • Wenn ich überhaupt kein Einkommen habe, von dem ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann
  • Wenn ich ein Einkommen habe, aber dieses nicht ausreicht, um meinen Lebensunterhalt sicherzustellen
  • Wenn ich kein verwertbares Vermögen habe, von dem ich leben könnte, um eine finanzielle Notlage zu überbrücken.

Welcher Bedarf wird durch ALG II Leistungen gedeckt?

  • Die Regelleistung
  • Der Mehrbedarf
  • Die Kosten für die Unterkunft/Miete und Betriebskosten
  • Die Kosten für die Heizung
  • Der Krankenversicherungsbeitrag


Was ist die Regelleistung?
Unter der Regelleistung (auch Regelsatz oder Bedarfssatz genannt) versteht man die Summe an Geld, die einem zu Verfügung stehen muss, um seine täglichen, notwendigen Ausgaben – also seinen Bedarf – zu finanzieren.
Der Regelsatz oder der Bedarfssatz ist abhängig vom Alter und vom Familienstand.

Wie hoch sind die Regelsätze 2019?
424,- € Alleinerziehende und Alleineinstehende ab 18 Jahren
382,- € Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, beide Partner benötigen 764,- €
245,- € 0 – 5 Jahre
302,- € 6 – 13 Jahre
322,- € 14 – 17 Jahre
339,- € unter 25- jährige, die ohne Notwendigkeit aus dem Elternhaus ausgezogen sind.


Werden Aufwandsentschädigungen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit dem ALG II verrechnet?
Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen sind anrechnungsfrei, wenn sie mtl. 200,- € nicht überschreiten.

Dem Jobcenter muss man sämtliche Zuwendungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit angeben, auch dann, wenn sie nicht angerechnet werden.