1. Wann habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege? Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung können Sie stunden- oder tageweise (unter 8 Std.) unseren Dienst als Entlastung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Der Antrag zur Kostenübernahme ist bei der Pflegekasse zu stellen.
2. Wann habe ich Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen? Alle pflegebedürftigen Menschen mit festgestelltem Pflegegrad haben seit dem 01.01.2017 Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 125€.
3. Bieten Sie Ihr Unterstützungsangebot auch am Abend, am Wochenende oder auch nachts an? Sie wollen als Angehöriger ins Kino, ins Theater, haben eine Einladung oder müssen eine kurze Dienstreise wahrnehmen? Rufen Sie uns rechtzeitig an und je nach Auslastung können wir Ihnen die notwendige Hilfe anbieten.
4. Arbeiten Sie im gesamten Stadtgebiet von Dortmund? Ja, unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind zu Ihrer Unterstützung und Entlastung in sämtlichen Ortsteilen von Dortmund tätig.
5. Ich pflege meine Mutter/Vater. Wer vertritt oder entlastet mich, wenn ich verhindert bin? Als pflegende Angehörige benötigen Sie Gesundheit und viel Kraft, um den Anforderungen gerecht zu werden. Um auch für sich selbst zu sorgen und z.B. Friseur-, Arzt- oder andere Termine wahrzunehmen, können Sie nach Absprache je nach Situation und Bedarf unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
6. Muss ich einen Vertrag abschließen? Nein! Sie gehen keinerlei Vertragsbindung ein und können die Hilfe jederzeit beenden.
7. Was umfasst der Begriff der Entlastungsdienstleistungen?Entlastungsleistungen werden folgendermaßen definiert: „Angebote der hauswirtschaftlichen Unterstützung sind solche, die darauf ausgerichtet sind, der Versorgung anspruchsberechtigter Personen mit zum täglichen Leben erforderlichen hauswirtschaftlichen Leistungen zu dienen.“