Ab dem Schuljahr 2021/2022 bietet das Frauenzentrum Dortmund Schulbegleitung an Regel- und Förderschulen an.

Im Rahmen des inklusiven Unterrichts möchten wir jedem Kind und Jugendlichen die Teilhabe am regulären Schulalltag ermöglichen. Mit unserem ambulanten und flexiblen Angebot suchen wir nach individuellen Lösungen, die sich am Bedarf und den Stärken der Kinder/ Jugendlichen und Eltern orientieren.

Antragstellung

Der Einsatz einer Schulbegleitung kann sinnvoll sein, wenn Ihr Kind in der Schule

  • einen Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, körperlich- motorische Entwicklung, Hören oder Sehen hat. Die Zuständigkeit liegt hier beim Sozialamt.
  • einen Förderbedarf im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung oder im Bereich des autistischen Störungsspektrums hat. Die Zuständigkeit liegt hier beim Jugendamt.

Dem schriftlichen Antrag beim Sozialamt/ Jugendamt muss eine ärztliche Stellungnahme/Diagnose und eine schriftliche Stellungnahme der Schule beigefügt werden.

Sprechen Sie uns an….

Bei der Beantragung einer Schulbegleitung unterstützen wir Sie gerne. Sobald eine Bewilligung für eine Schulbegleitung vorliegt schauen wir gemeinsam mit Ihnen auf den Unterstützungsbedarf ihres Kindes.

Wir begleiten Sie während des gesamten Schuljahres und stehen sowohl mit Ihnen wie auch mit der Schule, Sonderpädagogen oder dem Sozialamt/Jugendamt im stetigen Austausch.