Finanzielle Förderung möglich!
Laut Förderrichtlinien des LWL sind Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Inklusion (dies beinhaltet auch folgende Themen: Teilhabe für alle, Anti-Bias-Ansatz, vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung, Pädagogik der Vielfalt, Umgang mit herausfordernden Situationen, diskriminierungssensibles Handeln) für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs 2025 förderfähig. Weitere Informationen finden Sie im Infoschreiben zu den Fördergrundsätzen und den FAQs zu Inhalten der Fortbildungen und der Organisation der Förderung.
Anträge können beim Jugendamt gestellt werden.
Bei Fragen, sprechen Sie uns gerne an!
Ihre Anlaufstelle in Dortmund
Stadt Dortmund
Jugendamt
Abteilung „Inklusive Erziehung und Bildung“ 0231/50 298 40 (Mo. – Do. 7.30 – 13.30 Uhr)