Finanzielle Förderung möglich!
Laut Förderrichtlinien des LWL sind Aspekte des Anti-Bias-Ansatzes in pädagogischen Fortbildungen in 2023 förderfähig. Weitere Informationen finden Sie im Erlass, den Fördergrundsätzen und den FAQs zu Inhalten der Fortbildungen und den fachbezogenen Pauschalen des LWL.
Anträge können beim Jugendamt gestellt werden.
Bei Fragen, sprechen Sie uns gerne an!
Ihre Anlaufstelle in Dortmund
Stadt Dortmund
Jugendamt
Abteilung „Inklusive Erziehung und Bildung“ 0231/50 298 40 (Mo. – Do. 7.30 – 13.30 Uhr)