Kinderschutz in pädagogischen Einrichtungen

„Die Vertragsstaaten achten die […] Rechte und gewährleisten sie jedem […] Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse1, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.“ 2

Zu dieser in der UN-Kinderrechtskonvention geschlossenen Vereinbarung, hat sich Deutschland verpflichtet und sie 2010 verbindlich in das  Bundesgesetz aufgenommen, um sicherzustellen, „dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung“, aufgrund der genannten soziodemografischen Merkmale, „geschützt wird“.3

Gleichzeitig ist unsere Gesellschaft von Vorurteilen und zunehmender Polarität geprägt. Diese finden sich auch in pädagogischen Institutionen wieder. Wir alle haben Vorurteile und Voreingenommenheit (biases); viele davon sind unbewusst. Kinder erfahren schon im Kleinkindalter Ausgrenzung und wachsen in bestehende gesellschaftliche Macht- und Ungleichstrukturen hinein. Wir lernen bereits in der Kita implizit was und wer als „normal“ und in unserer Gesellschaft als zugehörig gilt.


[1] Gemeint ist rassistische Benachteiligung oder Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft. Unterschiedliche menschliche Rassen gibt es nicht.
[2]Generalversammlung der Vereinten Nationen, Konvention über die Rechte des Kindes, NYC, 20.11.1989, CRC/C/. GC/12, Art.2.1
[3] ebd.; Art.2.2

Anti-Bias-Fortbildungen

Das Frauenzentrum bietet seit April 2023 Fortbildungen für Fachpersonal in Kitas und anderen pädagogischen Einrichtungen an. Inhaltlich geht es darum den Diskriminierungsschutz von Kindern zu erhöhen mit Methoden des Anti-Bias-Ansatz. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Links.

Diskriminierungsschutz mit Hilfe des Anti-Bias-Ansatz

Der Anti-Bias-Ansatz bietet Methoden, um unbewusst erlernte Vorurteile zu hinterfragen und aktiv zu verlernen (aufzubrechen und zu korrigieren). Dafür braucht es Wissen über die Entstehung von Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierung, sowie eine tiefgehende Selbstreflexion über die eigene Positionierung in der Gesellschaft und die damit einhergehenden Privilegien.

Umsetzung in pädagogischen Einrichtungen

1. Einnehmen einer diskriminierungsbewussten Haltung im Team

Um Diskriminierung erkennen und vorbeugen zu können, ist die Betrachtung der eigenen Haltung nötig. Pädagogische Maßnahmen lassen sich nur zielführend umsetzen, durch eine diskriminierungsbewusste Haltung. Eine diskriminierungsbewusste Haltung einzunehmen, ist wie eine Brille aufzusetzen, durch die alle pädagogischen Vorgänge und Ziele betrachtet werden. In unserer Fortbildung schauen wir uns diese Brille näher an. Denn diese braucht es, um bestehende Normvorstellungen aufbrechen zu können.

2. Erwerb von Handlungswissen, um die Umgebung und die päd. Arbeit des Fachpersonals diversitätsbewusst zu gestalten und soziale Inklusion zu fördern

Im nächsten Schritt betrachten wir durch diese „Brille“ die Spielmaterialien und die räumliche Gestaltung der Einrichtung und hinterfragen, welche impliziten Botschaften durch sie gesendet werden. Auch Spiele, Lieder und Feste können diversitätsbewusst gestaltet werden.

3. Erprobung von Methoden zur Anwendung des Anti-Bias-Ansatzes, um eine vorurteilsbewusste Haltung, im Kontext gesellschaftlicher Diversität, an Kinder und Bezugspersonen vermitteln zu können

Im letzten Schritt werden pädagogische Maßnahmen mit den Kindern und Begleitpersonen der Einrichtung erprobt, geplant und durchgeführt. Dazu wird bereits erprobtes Material, beispielsweise der Fachstelle Kinderwelten, angewendet oder eigene Projekte entwickelt.

Unseren Flyer finden Sie hier.


Der Anti-Bias-Ansatz

„Anti-Bias-Arbeit strebt soziale und politische Verhältnisse an, in denen alle Menschen gleiche Chancen auf Anerkennung, Teilhabe und Entfaltung haben.“1

Anti Bias
• „macht Diskriminierung emotional und kognitiv begreifbar
• bezieht sich auf alle Formen von Diskriminierung ohne diese gleichzusetzen oder zu hierarchisieren
• setzt an den Diskriminierungserfahrungen der Einzelnen an und bringt diese in Verbindung mit den verschiedenen Ebenen von Diskriminierung
• betont die Gleichwertigkeit von Menschen und die Anerkennung von Unterschieden auf der Basis von Gemeinsamkeiten
• ist ein nie abgeschlossener Lern- und Reflexionsprozess“2

Entstanden ist der Anti-Bias-Ansatz in den 1980er Jahren in den USA. Louise Derman-Sparks und Carol Brunson-Phillips entwickelten, inspiriert von der Social Justice Bewegung und der Schwarzen Bürger*innenrechtsbewegung in den USA, einen Ansatz für Bildungsgerechtigkeit, auch für den Bereich der Kindheitspädagogik. „Für ihre Arbeit war es grundsätzlich, auch die Auswirkungen der gesellschaftlichen Machtverhältnisse auf die Einzelnen sowie das Miteinander zu betrachten und nach Veränderungsmöglichkeiten zu suchen.“3

In den 1990er Jahren, nach der offiziellen Abschaffung der Apartheid, wurde der Anti-Bias-Ansatz in Südafrika weiterentwickelt und Lerneinheiten u.a. für Kinder und Jugendliche entwickelt.

Ende der 1990er Jahre wurde der Ansatz durch Kontakt mit Louise Derman-Sparks von der Fachstelle Kinderwelten adaptiert, die den Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung © speziell für Kitas entwickelte. 4


[1] anti-bias-netz(Hg.),(2021):Vorurteilsbewusste Veränderungen mit dem Anti-Bias-Ansatz (2.Auflage).Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau. S.15.
[2] anti-bias-netz: https://www.anti-bias-netz.org/start/anti-bias/ (abgerufen am 04.04.2023)
[3] anti-bias-netz(Hg.),(2021):Vorurteilsbewuste Veränderungen mit dem Anti-Bias-Ansatz (2.Auflage).Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau. S.15
[4] ebd.