Erziehungsbeistandschaft

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche

  • mit Lernschwierigkeiten, Schul- oder Ausbildungsproblemen.
  • mit Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten.
  • mit Beziehungsproblemen innerhalb der Familie.
  • mit Problemen bei der sozialen Integration und Kontaktstörungen.
  • mit dem Ziel der Verselbstständigung und Loslösung aus dem Elternhaus.

Hauptzielgruppe sind Jugendliche von 12 bis 18 Jahren. Hier ist die Erziehungsbeistandschaft nach unseren Erfahrungen ein gutes Instrument, um in intensiven Gesprächen auf die Verselbstständigung des Jugendlichen hinzuwirken.

Ziele

Das Betreuungsangebot orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen des einzelnen Kindes oder Jugendlichen sowie seinen Wünschen und Bedürfnissen. Die Entwicklungsförderung des Kindes oder Jugendlichen steht dabei im Zentrum.

  • Selbständige Scherung der Grundversorgung
  • Entwicklung individueller „Überlebensstrategien“
  • Förderung schulischer und ggf. beruflicher Entwicklung
  • Sozialräumliche Orientierung durch Anbindung an Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Kontakt zu Familien und Freunden mit dem Ziel der Ressourcenaktivierung
  • Förderung selbstwertgefühl- und Zufriedenheit
  • Erweiterung der Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit

Rechtliche Grundlage

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“ (§30 SGB VIII)