Familienpflege

Wenn Sie durch Krankheit, während der Schwangerschaft oder nach einer Geburt vorübergehend ausfallen und
dadurch die Versorgung Ihrer Kinder (bis zum 12./14. Lebenjahr) bzw. die Fortführung ihres Haushaltes nicht gewährleistet sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe beantragen.

Wir stellen Ihnen Haushaltshilfen zur Verfügung, die sich als qualifizierte Familienpflegerinnen durch ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein und Einfühlungsvermögen sowie langer Berufserfahrung auszeichnen. Sie werden durch das eigene Fachseminar im Frauenzentrum aus- und kontinuierlich weitergebildet.

Die Familienpflegerin kümmert sich um:

  • Weiterführung der Arbeiten im Haushalt, wie Putzen, Wäsche waschen, Bügeln etc.
  • Einkaufen und Zubereitung von Mahlzeiten
  • Kinder zur Kita/Schule bringen und abholen
  • Hilfe bei den Hausaufgaben und im Homeschooling
  • Freizeitgestaltung mit den Kindern
  • Hilfe bei der Pflege von Wöchnerinnen und Säuglingen

Die Dauer des Einsatzes wird von Ihrer Krankenkasse nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung individuell bewilligt.

Ab dem Pflegegrad 1 können Sie auch im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistung eine Haushaltshilfe bei uns erhalten.

Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.