Fragen zur Familienpflege

  • Wer kann eine Haushaltshilfe beantragen?

Jedem gesetzlich Versicherten, der bei Krankheit oder durch einen Krankenhausaufenthalt bzw. Reha-Maßnahme vorübergehend nicht mehr selbst seine Kinder versorgen kann, nicht einkaufen, putzen oder Wäsche waschen kann, steht eine Haushaltshilfe zu. Auch nach einer Entbindung oder bei Schwangerschaftsbeschwerden, kann eine Haushaltshilfe beantragt werden.

  • Wo muss man den Antrag stellen?

Den Antrag stelle ich direkt bei meiner Krankenkasse über die Service Nummer oder es steht im Mitgliedsbereich
ein Onlineantragsformular zur Verfügung.

Techniker Krankenkasse 0800 285 85 85
Barmer 0800 333 1010
Knappschaft 08000 200501
AOK Nordwest 0800 2655000
DAK Gesundheit 0231 5557650
BIG direkt gesund 0800 54565456
IKK classic 0800 455111

Wir arbeiten mit allen Gesetzlichen Krankenkassen zusammen.

  • Was brauche ich dafür?

Für den Antrag bei der Krankenkasse ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

  • Wie erhalte ich die Haushaltshilfe?

Wir werden am besten schon vor Antragstellung benachrichtigt, damit die Haushaltshilfe entsprechend den beantragten Stunden eingeplant wird und nach erfolgter Bewilligung sofort starten kann.

  • Muss ich etwas dazuzahlen?

Der Versicherte muss einen Eigenanteil von rund 10 Prozent leisten. Mindestens fallen fünf Euro, höchstens zehn Euro an. Bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, müssen Sie nichts zuzahlen.

  • Wie bekomme ich eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Jeder ab einem Pflegegrad 1 bekommt 125 € im Monat für die Betreuung und Entlastung. Dies gilt auch für Kinder und soll damit die pflegenden Eltern entlasten. Dieser Betrag kann für eine Haushaltshilfe eingesetzt werden. Die Haushaltshilfe wird vom Frauenzentrum direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.