Beratungsstelle Arbeit: Infoveranstaltung am Mittwoch 29.9. Huckarder Markt

Am 29.09.2021 in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr stellt die Beratungsstelle Arbeit (Frauenzentrum Dortmund 1980 e.V. und AWO UB Dortmund) ihre Angebote und Beratungsleistungen auf dem Huckarder Marktplatz vor.

Die Beratungsstelle Arbeit bietet vor Ort fünfzehnminütige Kurzberatungen zu den Themen: prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Sozialleistungen, berufliche Orientierung sowie Weiterbildung an.

Bei Interesse können für vertiefende Gespräche weitere Termine vereinbart werden.

Außerdem bieten die Mitarbeiterinnen des Frauenzentrums Informationen zu Angeboten an, die eng mit der Beschäftigungsförderung von Frauen und Männern verknüpft sind: Ausbildung Familienpflege, Erzieherische Hilfen, Seniorenbegleitdienst, Schulbegleitung, Familienpflege als Krankenkassenleistung, Kita Abenteuerland und weitere Angebote.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ALG I, ALG II und Hartz IV?
ALG II und Hartz IV sind zwei unterschiedliche Begriffe für ein und dieselbe Sozialleistung. ALG I ist eine Versicherungsleistung, die ich nur dann erhalten kann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beendet wurde und wenn ich nachweisen kann, dass ich innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. ALG II bzw. Hartz IV kann ich nur erhalten, wenn sich nach einer Prüfung herausstellt, dass ich bedürftig bin.

Kann ich neben dem ALG I noch weitere Leistungen erhalten?
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann ich neben ALG I entweder noch Wohngeld und KIZ oder aber ergänzende ALG II Leistungen erhalten.

Wer kann ALG II beantragen?
Leistungsberechtigt sind hilfebedürftige Erwerbsfähige ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Erreichung der Altergrenze/Rentenalter.
Weitere wichtige Bedingungen für den ALG II Bezug sind:

  • Man muss sich gewöhnlich im Bundesgebiet aufhalten
  • man muss erreichbar sein
  • man muss erwerbsfähig sein
  • man muss hilfebedürftig sein

Kinder bis zum 15. Geburtstag sind nicht erwerbsfähig, sie erhalten aber – wenn ihre Eltern auch Leistungen vom Jobcenter beziehen – bei Bedürftigkeit das s. g. Sozialgeld.

Kann ich neben dem ALG II auch Wohngeld und KIZ erhalten?
NEIN – Neben ALG II kann kein KIZ und kein Wohngeld bezogen werden.

Wann bin ich bedürftig?

  • Wenn ich überhaupt kein Einkommen habe, von dem ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann
  • Wenn ich ein Einkommen habe, aber dieses nicht ausreicht, um meinen Lebensunterhalt sicherzustellen
  • Wenn ich kein verwertbares Vermögen habe, von dem ich leben könnte, um eine finanzielle Notlage zu überbrücken.

Welcher Bedarf wird durch ALG II Leistungen gedeckt?

  • Die Regelleistung
  • Der Mehrbedarf
  • Die Kosten für die Unterkunft/Miete und Betriebskosten
  • Die Kosten für die Heizung
  • Der Krankenversicherungsbeitrag


Was ist die Regelleistung?
Unter der Regelleistung (auch Regelsatz oder Bedarfssatz genannt) versteht man die Summe an Geld, die einem zu Verfügung stehen muss, um seine täglichen, notwendigen Ausgaben – also seinen Bedarf – zu finanzieren.
Der Regelsatz oder der Bedarfssatz ist abhängig vom Alter und vom Familienstand.

Wie hoch sind die Regelsätze 2019?
424,- € Alleinerziehende und Alleineinstehende ab 18 Jahren
382,- € Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, beide Partner benötigen 764,- €
245,- € 0 – 5 Jahre
302,- € 6 – 13 Jahre
322,- € 14 – 17 Jahre
339,- € unter 25- jährige, die ohne Notwendigkeit aus dem Elternhaus ausgezogen sind.


Werden Aufwandsentschädigungen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit dem ALG II verrechnet?
Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen sind anrechnungsfrei, wenn sie mtl. 200,- € nicht überschreiten.

Dem Jobcenter muss man sämtliche Zuwendungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit angeben, auch dann, wenn sie nicht angerechnet werden.

Angebote

Wir bieten kostenlose und anonyme Informations- und Beratungsgespräche zu folgenden Themen an:

  • Aufzeigen von Wegen aus der Erwerbslosigkeit 
  • Entwicklung beruflicher Perspektiven 
  • Planung eines beruflichen Einstiegs oder Wiedereinstiegs nach der Familienphase 
  • Fragen zur Existenzsicherung 
  • Informationen zum SGB III/ALG I und SGB II/ALG II 
  • Informationen zu Leistungen wie: Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, etc. 
  • Lebensplanung

Wir geben Hilfestellung und praktische Tipps:

  • bei der beruflichen (Neu-)Orientierung 
  • bei der Planung der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung und Qualifizierung 
  • bei der Gestaltung von Bewerbungsunterlagen 
  • zum Verhalten in Vorstellungsgesprächen 
  • bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes


Wir verweisen auf ergänzende Beratungsangebote vor Ort und vermitteln Kontakte:

  • zu Schuldnerberatungsstellen 
  • zu Suchtberatungsstellen 
  • zu Eheberatungs-, Erziehungs- und Familienberatungsstellen 
  • sowie v. a. m.

Die Beratungsziele sind:

  • das Finden individueller Wege aus der Arbeitslosigkeit 
  • die Verhinderung einer (weiteren) Ausgrenzung der Betroffenen aus der Gesellschaft durch entsprechende Unterstützungsangebote 
  • das kritische Hinterfragen alter Handlungsstrategien 
  • die Weitergabe aktueller Informationen 
  • eine (Neu-)Orientierung aufgrund neuer Informationen

Kosten:
Alle Angebote der Beratungsstelle Arbeit sind kostenfrei. Alle Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.

Beratungsstelle Arbeit Dortmund

Die Beratungsstelle Arbeit Dortmund ist die Nachfolgerin vom Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatung „Wendepunkt“, die seit Jahrzehnten aktiv waren, um Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen zu unterstützen bzw. zu beraten und ein Sprachrohr für diese Menschen in unterschiedlichsten Gremien zu sein.

Für die neue Förderphase ab 2021 haben das Frauenzentrum Dortmund 1980 e.V. und die AWO Unterbezirk Dortmund ihre Ressourcen und Expertise gebündelt, um weiterhin Beratungen an beiden Standorten (Leopoldstraße 16 in der City und in der Arthur-Behringer-Str. 42 ( Huckarde) anbieten zu können und eine neue herausfordernde Aufgabe nämlich Unterstützung von Menschen mit prekärer und ausbeuterischer Arbeit zu meistern.

Die Beratungsstellen Arbeit sind ein zentraler Bestandteil des landesweiten Beratungsnetzwerkes gegen Arbeitsausbeutung. Hierfür kooperieren die Beratungsstellen u.a. mit den bestehenden landes- und bundesgeförderten Beratungsprojekten für Arbeitnehmerfreizügigkeit, faire Mobilität und faire Integration sowie mit lokalen Netzwerkpartnern. Die fachliche Begleitung des Landesprogramms erfolgt durch die G.I.B mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds.

In diesem neu strukturierten Feld haben sich drei Beratungsstellen Arbeit in Dortmund, Bochum und Hamm zu einem Kooperationsverbund für die Umsetzung dieser Aufgaben zusammengeschlossen.

Wir bieten Unterstützung für:

  • arbeitslose Menschen
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen
  • Menschen in schwierigen Arbeitsverhältnissen

zu Fragen rund um die Themen:

  • Arbeit und Arbeitssuche
  • Arbeitslosigkeit
  • Leistungsbescheide und Arbeitsverträge (Überprüfung)
  • Wirtschaftliche Situation
  • Kontaktaufnahme mit weiteren Beratungsstellen oder Behörden

Unsere Leistungen:

  • Beratung gegen Arbeitsausbeutung:
    • Bei der Umgehung vorgeschriebener – gerechter und angemessener – Arbeitsbedingungen
    • bei der Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns
    • bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz
    • bei fehlender Lohnfortzahlung z.B. im Krankheitsfall oder im Urlaub
  • Unterstützung bei der Beantragung von ALG I, ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung
  • Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen und im Widerspruchverfahren
  • Hilfen beim Umgang mit den Ämtern
  • Grundauskünfte der angrenzenden Rechtsbereiche:
    • Kindergeld
    • Wohngeld
    • Krankenversicherung
    • Mutterschutz
    • Erziehungsgeld u.a.
  • Weiterleitung und Kontaktaufnahme zu anderen Einrichtungen
  • Unterstützung bei der Arbeitssuche und Erstellen von Bewerbungsunterlagen
  • Informationen zur Beruflichen Orientierung und Weiterbildungsangeboten

Ziel

Die Beratungsstellen Arbeit werden zur Anlaufstelle für ratsuchende Menschen, die von Arbeitslosigkeit, prekärer Beschäftigung oder Arbeitsausbeutung betroffen oder bedroht sind.

Wir beraten Sie

  • persönlich, digital und telefonisch
  • Kostenfrei und vertraulich
  • unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder der sexuellen Orientierung

Förderer

Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/beratungsstellen-arbeit

Europäischer Sozialfonds: https://ec.europa.eu/esf/

Europäische Union