Unsere Kolleginnen von der AWO Unterbezirk Dortmund suchen eine neue Beraterin (m/w/d) für die Beratungsstelle Arbeit, die auch im Frauenzentrum Dortmund in Huckarde ein Büro hat.
Weitere Informationen gibt es hier.
Unsere Kolleginnen von der AWO Unterbezirk Dortmund suchen eine neue Beraterin (m/w/d) für die Beratungsstelle Arbeit, die auch im Frauenzentrum Dortmund in Huckarde ein Büro hat.
Weitere Informationen gibt es hier.
Am 29.09.2021 in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr stellt die Beratungsstelle Arbeit (Frauenzentrum Dortmund 1980 e.V. und AWO UB Dortmund) ihre Angebote und Beratungsleistungen auf dem Huckarder Marktplatz vor.
Die Beratungsstelle Arbeit bietet vor Ort fünfzehnminütige Kurzberatungen zu den Themen: prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Sozialleistungen, berufliche Orientierung sowie Weiterbildung an.
Bei Interesse können für vertiefende Gespräche weitere Termine vereinbart werden.
Außerdem bieten die Mitarbeiterinnen des Frauenzentrums Informationen zu Angeboten an, die eng mit der Beschäftigungsförderung von Frauen und Männern verknüpft sind: Ausbildung Familienpflege, Erzieherische Hilfen, Seniorenbegleitdienst, Schulbegleitung, Familienpflege als Krankenkassenleistung, Kita Abenteuerland und weitere Angebote.
Die Beratungsstelle Arbeit ist gerne auch für Sie nach Terminabsprache präsent, telefonisch aber auch immer gerne. Unsere Ansprechpartner sind Anke Wagner und Yulia Stevenson. Sie können uns erreichen unter 0231/177288-50.
Der offene Spaziertreff des Wendepunkt fand dieses Mal am Phoenixsee statt. Kleine Menschen und Vierbeiner sind herzlich willkommen. Im September finden noch weitere Termine statt.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Beratung in unserem Wendepunkt werden derzeitig nur telefonisch geführt.
Was ist der Unterschied zwischen ALG I, ALG II und Hartz IV?
ALG II und Hartz IV sind zwei unterschiedliche Begriffe für ein und dieselbe Sozialleistung. ALG I ist eine Versicherungsleistung, die ich nur dann erhalten kann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beendet wurde und wenn ich nachweisen kann, dass ich innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. ALG II bzw. Hartz IV kann ich nur erhalten, wenn sich nach einer Prüfung herausstellt, dass ich bedürftig bin.
Kann ich neben dem ALG I noch weitere Leistungen erhalten?
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann ich neben ALG I entweder noch Wohngeld und KIZ oder aber ergänzende ALG II Leistungen erhalten.
Wer kann ALG II beantragen?
Leistungsberechtigt sind hilfebedürftige Erwerbsfähige ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Erreichung der Altergrenze/Rentenalter.
Weitere wichtige Bedingungen für den ALG II Bezug sind:
Kinder bis zum 15. Geburtstag sind nicht erwerbsfähig, sie erhalten aber – wenn ihre Eltern auch Leistungen vom Jobcenter beziehen – bei Bedürftigkeit das s. g. Sozialgeld.
Kann ich neben dem ALG II auch Wohngeld und KIZ erhalten?
NEIN – Neben ALG II kann kein KIZ und kein Wohngeld bezogen werden.
Wann bin ich bedürftig?
Welcher Bedarf wird durch ALG II Leistungen gedeckt?
Was ist die Regelleistung?
Unter der Regelleistung (auch Regelsatz oder Bedarfssatz genannt) versteht man die Summe an Geld, die einem zu Verfügung stehen muss, um seine täglichen, notwendigen Ausgaben – also seinen Bedarf – zu finanzieren.
Der Regelsatz oder der Bedarfssatz ist abhängig vom Alter und vom Familienstand.
Wie hoch sind die Regelsätze 2019?
424,- € Alleinerziehende und Alleineinstehende ab 18 Jahren
382,- € Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, beide Partner benötigen 764,- €
245,- € 0 – 5 Jahre
302,- € 6 – 13 Jahre
322,- € 14 – 17 Jahre
339,- € unter 25- jährige, die ohne Notwendigkeit aus dem Elternhaus ausgezogen sind.
Werden Aufwandsentschädigungen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit dem ALG II verrechnet?
Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen sind anrechnungsfrei, wenn sie mtl. 200,- € nicht überschreiten.
Dem Jobcenter muss man sämtliche Zuwendungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit angeben, auch dann, wenn sie nicht angerechnet werden.
Wir bieten kostenlose und anonyme Informations- und Beratungsgespräche zu folgenden Themen an:
Wir geben Hilfestellung und praktische Tipps:
Wir verweisen auf ergänzende Beratungsangebote vor Ort und vermitteln Kontakte:
Die Beratungsziele sind:
Kosten:
Alle Angebote der Beratungsstelle Arbeit sind kostenfrei. Alle Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.
Die Beratungsstelle Arbeit Dortmund ist die Nachfolgerin vom Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatung „Wendepunkt“, die seit Jahrzehnten aktiv waren, um Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen zu unterstützen bzw. zu beraten und ein Sprachrohr für diese Menschen in unterschiedlichsten Gremien zu sein.
Für die neue Förderphase ab 2021 haben das Frauenzentrum Dortmund 1980 e.V. und die AWO Unterbezirk Dortmund ihre Ressourcen und Expertise gebündelt, um weiterhin Beratungen an beiden Standorten (Leopoldstraße 16 in der City und in der Arthur-Behringer-Str. 42 ( Huckarde) anbieten zu können und eine neue herausfordernde Aufgabe nämlich Unterstützung von Menschen mit prekärer und ausbeuterischer Arbeit zu meistern.
Die Beratungsstellen Arbeit sind ein zentraler Bestandteil des landesweiten Beratungsnetzwerkes gegen Arbeitsausbeutung. Hierfür kooperieren die Beratungsstellen u.a. mit den bestehenden landes- und bundesgeförderten Beratungsprojekten für Arbeitnehmerfreizügigkeit, faire Mobilität und faire Integration sowie mit lokalen Netzwerkpartnern. Die fachliche Begleitung des Landesprogramms erfolgt durch die G.I.B mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds.
In diesem neu strukturierten Feld haben sich drei Beratungsstellen Arbeit in Dortmund, Bochum und Hamm zu einem Kooperationsverbund für die Umsetzung dieser Aufgaben zusammengeschlossen.
Wir bieten Unterstützung für:
zu Fragen rund um die Themen:
Unsere Leistungen:
Ziel
Die Beratungsstellen Arbeit werden zur Anlaufstelle für ratsuchende Menschen, die von Arbeitslosigkeit, prekärer Beschäftigung oder Arbeitsausbeutung betroffen oder bedroht sind.
Wir beraten Sie
Förderer
Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/beratungsstellen-arbeit
Europäischer Sozialfonds: https://ec.europa.eu/esf/
Europäische Union