Info-Veranstaltung am 28.5.24: Wir eröffnen die erste Waldkindergarten-Gruppe in Dortmund

Ab dem Kitajahr 2024/25 wird es auch in Dortmund ein Waldkindergarten-Angebot geben. Hierzu ergänzen wir das Angebot unseres Familienzentrum Abenteuerland in Huckarde um eine 5. Gruppe, die nach dem Konzept eines Waldkindergartens arbeiten wird.

Ein Waldkindergarten ist eine Kita ohne Dach und Wände, in der die Kinder ganzjährig und während der gesamten Betreuungszeit und bei jedem Wetter in der Natur betreut werden. Lediglich bei Extremwetterereignissen wird ein alternatives Programm angeboten.

Kindheit in der heutigen Zeit findet immer stärker drinnen statt und durch den Überfluss an Medien und Spielzeugen haben Kinder weniger Möglichkeiten zur Entwicklung eigener, kreativer Spiel- Bewegungs- und Gestaltungsideen als noch in den Jahrzehnten zuvor. Hier möchten wir mit der Waldgruppe ein Gegenangebot machen und den Kindern eine naturverbundene Kindergartenzeit ermöglichen, in der sie ihre Fantasie und Kreativität in einem natürlichen Umfeld entfalten können. Vom Zelte bauen über das Beobachten von Tieren bis hin zum Erforschen von Pflanzen und Bäumen – die Waldgruppe bietet den Kindern die Chance, ihre Neugier zu wecken und ihre Sinne zu schärfen.  

Die Waldgruppe ist für Kinder im Alter von 3-6 Jahren. Die Betreuungszeiten sind von Montag-Freitag 8-13 Uhr. Die Waldgruppe findet im Rahmer Wald statt. Hol- und Bringort wird der Wanderparkplatz am Ende der Buschstr. in Huckarde sein.

In der Waldgruppe gibt es insgesamt 20 Plätze.

Anmeldungen für die Waldgruppe sind ab sofort über das Kita-Portal Dortmund und persönlich in der Kita Abenteuerland (Fuchteystr. 6) möglich. Im Kita-Portal muss die Notiz „Waldgruppe“ hinterlegt und „25 Stunden Betreuungszeit“ angegeben werden.

Wer mehr über die Waldgruppe erfahren möchte, ist zu unserer Eltern-Info-Veranstaltung am 28.05. um 14:30 Uhr in die Kita Abenteuerland (Fuchteystr. 6, 44369 Huckarde) herzlich eingeladen. Um Anmeldung für die Veranstaltung unter 0231-17728871 wird gebeten.

Kinderschutz in pädagogischen Einrichtungen

„Die Vertragsstaaten achten die […] Rechte und gewährleisten sie jedem […] Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse1, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.“ 2

Zu dieser in der UN-Kinderrechtskonvention geschlossenen Vereinbarung, hat sich Deutschland verpflichtet und sie 2010 verbindlich in das  Bundesgesetz aufgenommen, um sicherzustellen, „dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung“, aufgrund der genannten soziodemografischen Merkmale, „geschützt wird“.3

Gleichzeitig ist unsere Gesellschaft von Vorurteilen und zunehmender Polarität geprägt. Diese finden sich auch in pädagogischen Institutionen wieder. Wir alle haben Vorurteile und Voreingenommenheit (biases); viele davon sind unbewusst. Kinder erfahren schon im Kleinkindalter Ausgrenzung und wachsen in bestehende gesellschaftliche Macht- und Ungleichstrukturen hinein. Wir lernen bereits in der Kita implizit was und wer als „normal“ und in unserer Gesellschaft als zugehörig gilt.


[1] Gemeint ist rassistische Benachteiligung oder Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft. Unterschiedliche menschliche Rassen gibt es nicht.
[2]Generalversammlung der Vereinten Nationen, Konvention über die Rechte des Kindes, NYC, 20.11.1989, CRC/C/. GC/12, Art.2.1
[3] ebd.; Art.2.2