Kongress in Essen: Evaluation Familienpflege

Das Frauenzentrum Dortmund war gestern auf dem Fachkongress zur Evaluation der familienpolitischen Leistungen NRW in der Lichtburg Essen vertreten. Dort wurde neben der Familienberatung und Familienbildung auch das wichtige Thema „Familienpflege“ besprochen.

Die Familienpflege ist ein zentrales Thema im Frauenzentrum Dortmund, denn:

  • In unserem Fachseminar „Familienpflege“ bilden wir Familienpflegerinnen und Familienpfleger aus.
  • In unserem Angebot „Familienpflege als Krankenkassenleistung“ unterstützen unsere festangestellten Familienpflegerinnen Eltern, die aufgrund von gesundheitlichen Schwierigkeiten ihren Haushalt zeitweise nicht weiterführen können.
  • In unserem Angebot „Erzieherische Hilfen“ unterstützen unsere festangestellten Familienpflegerinnen Familien in Notsituation oder Familien, die Schwierigkeiten haben, ihren Alltag zu organisieren und gut zu bewältigen.

Aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen und Einsichten zu allen Aspekten, die die Familienpflege betreffen, hat das Frauenzentrum Dortmund auch bei der Evaluation mitgemacht. Eine Fallstudie zum Angebot des Frauenzentrums findet man auf den Seiten 62-67 des Abschlussberichts.

Neu: Begleiteter Umgang auf unserem Kitagelände

Im Frauenzentrum Dortmund bieten wir Umgangsbegleitungen schon seit einiger Zeit in unserem hauseigenen Spielzimmer an. Ab sofort können dafür in den Feierabendstunden und am Wochenende auch die Räumlichkeiten unserer Kita Abenteuerland für begleitete Umgänge genutzt werden. Diese in Dortmund einmalige Möglichkeit bietet jede Menge Spielzeuge, Spielgeräte, Platz zum Toben und Privatsphäre zugleich. 

Was bedeutet „Begleiteter Umgang“?

Kinder haben ein Recht auf den Umgang mit ihren Eltern, Großeltern und anderen nahestehenden Verwandten. Doch manchmal sind sich nicht alle beteiligten Erwachsenen darüber einig, wie so ein Umgang organisiert werden kann. Insbesondere bei Trennungen, Sorgerechtsstreitigkeiten oder wenn ein Kind einen Angehörigen noch nie getroffen hat, kann gemeinsam mit dem Jugendamt ein sogenannter Begleiteter Umgang vereinbart werden.

Beim Begleiteten Umgang finden die Treffen auf neutralem Boden und in Anwesenheit einer neutralen, pädagogisch ausgebildeten Person statt, die allein dem Kindswohl verpflichtet ist.

Für wen?

Begleitete Umgänge können nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt durchgeführt werden. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage des Frauenzentrums und der Kita in Dortmund-Huckarde, kommt der begleitete Umgang durch das Frauenzentrum für Familien aus Dortmund, Waltrop, Castrop-Rauxel, Bochum, Witten und allen angrenzenden Orten in Frage.

Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn

  1. er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
  2. die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
  3. Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.

Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist (§20 SGB VIII).

Zielgruppe     

Hilfe in Not hat eine familienunterstützende und -erhaltende Funktion, die verhindern soll, dass Kinder außerhalb der Familie untergebracht werden müssen, obwohl keine erzieherischen Gründe dafür gegeben sind. Folglich zielt sie darauf ab, die Entstehung dauerhafter Krisen oder Benachteiligungen durch familiäre Not- und Belastungssituationen zu verhindern. Die Hilfe nach § 20 SGB VIII ermöglicht es den Eltern, nach Überwindung der familiären Notsituation wieder am früheren Familienleben anzuknüpfen, auch wenn zum Beispiel der Ausfall eines Elternteils aufgrund von Trennung und Scheidung zu Veränderungen im elterlichen Haushalt geführt hat. Notsituationen können entstehen bei:

  • akute, chronische und/oder unheilbare Erkrankungen
  • psychische Erkrankungen
  • Entbindung eines Kindes
  • Mehrlingsgeburten
  • Unfälle beziehungsweise Ausfallzeiten aufgrund unfallbedingter medizinischer Maßnahmen
  • Tod des überwiegend betreuenden Elternteils oder eines Elternteils.

Ziele

Die von den Eltern oder dem alleinerziehenden Elternteil vorgegebene und verantwortlich durchgeführte Erziehung des Kindes soll in der Zeit fortgeführt werden, in der diese die Versorgungs- und Betreuungsaufgaben nicht leisten können. Die Betreuungsform kann daher eine stundenweise Betreuung, aber auch eine Ganztagsbetreuung beinhalten. Die Unterstützungsinhalte können sich auf verschiedene Bereiche beziehen:

  • Alltagsorganisation: Versorgung und altersgemäße Tagesstrukturierung von Kindern
  • Ernährung und Zubereitung der Mahlzeiten des Kindes einschließlich Einkauf
  • hauswirtschaftliche Versorgung – auch Reinigung der Wohnräume
  • Unterstützung/Vertretung der Eltern bei der Beaufsichtigung des Kindes und elterlichen Erziehungsaufgaben wie zum Beispiel Gewährleistung der Teilnahme an Tagesbetreuung, am Schulbesuch, altersentsprechende Freizeitgestaltung, Hausaufgabenhilfe

Rechtliche Grundlagen

§20 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche

  • mit Lernschwierigkeiten, Schul- oder Ausbildungsproblemen.
  • mit Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten.
  • mit Beziehungsproblemen innerhalb der Familie.
  • mit Problemen bei der sozialen Integration und Kontaktstörungen.
  • mit dem Ziel der Verselbstständigung und Loslösung aus dem Elternhaus.

Hauptzielgruppe sind Jugendliche von 12 bis 18 Jahren. Hier ist die Erziehungsbeistandschaft nach unseren Erfahrungen ein gutes Instrument, um in intensiven Gesprächen auf die Verselbstständigung des Jugendlichen hinzuwirken.

Ziele

Das Betreuungsangebot orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen des einzelnen Kindes oder Jugendlichen sowie seinen Wünschen und Bedürfnissen. Die Entwicklungsförderung des Kindes oder Jugendlichen steht dabei im Zentrum.

  • Selbständige Scherung der Grundversorgung
  • Entwicklung individueller „Überlebensstrategien“
  • Förderung schulischer und ggf. beruflicher Entwicklung
  • Sozialräumliche Orientierung durch Anbindung an Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Kontakt zu Familien und Freunden mit dem Ziel der Ressourcenaktivierung
  • Förderung selbstwertgefühl- und Zufriedenheit
  • Erweiterung der Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit

Rechtliche Grundlage

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“ (§30 SGB VIII)

Kompensatorische Familienhilfe

Zielgruppe

Eltern kommen bei den verschiedenen Anforderungen des Alltags mit Kindern immer wieder an ihre Grenzen und benötigen Unterstützung. Eltern, die voraussichtlich dauerhaft nicht in der Lage sind, ausreichende Erziehungskompetenzen zu entwickeln, soll es ermöglicht werden, ihre Kinder durch kontinuierliche Unterstützung und Begleitung zu erziehen und den Verbleib in der Herkunftsfamilie zu gewährleisten, wenn ein Mindestmaß an Beziehung und Bindung zwischen Eltern und Kind(ern) vorhanden ist.                                                                                                             

Ziele

Kompensatorische Hilfen sind familienergänzende und stabilisierende Maßnahmen. Dabei geht es teilweise um ein Ersetzen und Übernehmen der Elternfunktion und den Ausgleich mangelnder Erziehungskompetenzen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung und Entwicklungsbeeinträchtigungen.

  • Förderung des Kindeswohls, insbesondere der Identitätsentwicklung des Kindes
  • Das Gefühl und das Wissen um die eigene Verantwortlichkeit der persönlichen und familiären Lebensgestaltung, zu entwickeln, zu fördern und zu stärken
  • Die Strukturierung des Alltags zu fördern und zu unterstützen (Organisation des Haushaltes, regelmäßigen Tagesablauf erarbeiten)
  • Den Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen zu erlernen/ gesundheitliche Belastungen mindernd zu beeinflussen
  • Selbstwertproblematiken und Perspektivlosigkeitsempfindungen aufzugreifen und zu bearbeiten.
  • Vernetzungen im Lebensumfeld zu entwickeln und zu halten
  • Materielle Lebensbedingungen mit der Familie zu sichern und zu verbessern

Rechtliche Grundlage

Die Kompensatorische Familienhilfe im Frauenzentrum Dortmund ist als eine der ambulanten Hilfearten des Leistungskataloges der Hilfe zur Erziehung (§27 ff SGB VIII) nach § 31 SGB VIII darauf angelegt, den Verbleib der Kinder in der Familie unter Berücksichtigung des Kindeswohls sicherzustellen. Die Kompensatorische Hilfe ist ein niedrigschwelliges und längerfristig angelegtes Unterstützungsangebot und stellt eine Sonderform der Sozialpädagogischen Familienhilfe dar.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Zielgruppe

Das Leistungsangebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern, die durch gesellschaftliche Entwicklungen und innerfamiliäre Probleme so stark belastet sind, dass es ihnen aus eigener Kraft nicht möglich ist, ihre Selbsthilfepotenziale zu entfalten.

Die Situation der Familien zu Hilfebeginn kann in ihrer Vielschichtigkeit gekennzeichnet durch

  • Ökonomische Probleme (Arbeitslosigkeit, Verschuldung, wirtschaftliche Not)
  • Soziale Probleme (schwierige Wohnverhältnisse, Schul-/Erziehungsprobleme, Isolation, Partnerschaftskonflikte, etc.)
  • Biographische Probleme (psychische Probleme, Krankheiten, Gewalterfahrungen, Vernachlässigung)

Ziele

Die Ziele richten sich nach den Bedürfnissen jedes Einzelnen und werden gemeinsam mit der Familie in der individuellen Hilfeplanung erarbeitet. Aufgabe ist es, die Erziehungsberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung ihrer Familiensituation zu unterstützen. Aufgaben der Familienhilfe sind u.a.

  • Familienmitglieder zu einer selbständigen Lebensbewältigung und damit zur Selbsthilfe zu befähigen
  • Erziehungskompetenz der Eltern fördern und stärken
  • Strukturierung des Alltags fördern (Fähigkeiten der Haushaltsführung zu verbessern, die ökonomische Situation zu stabilisieren, den regelmäßigen Tagesablauf zu unterstützen) und auf diese Weise die Familie zu entlasten
  • Einbindung der Familie in den Sozialraum
  • Alternative Handlungsmöglichkeiten für Krisensituationen erlernen und umzusetzen
  • Materielle Lebensbedingungen sichern und verbessern

Rechtliche Grundlage

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“ (§ 31 SGB VIII)

Internationaler Tag der sozialen Arbeit

Gestern war Internationaler Tag der Sozialen Arbeit.

Ein großer Dank geht hier deswegen nochmal speziell an unsere Kollegen der Abteilung  Erzieherische Hilfen, die auch während der Corona-Krise einen unersetzbaren Beitrag leisten und Familien in Problem- oder Konfliktsituationen unterstützen!

Sozialpädagogische Fachkräfte gesucht!

Als Verstärkung unserer Teams suchen wir
Pädagogische Mitarbeiter*innen mit Hochschulabschluss

Wir bieten

  • Eine teamorientierte Arbeit in einem zugewandten und offenem Arbeitsklima,
  • Die selbständige Tätigkeit bei der Unterstützung der Familien vor Ort,
  • Eine konzeptionell fundierte Einarbeitung, kollegiale Unterstützung, professionelle Leitung und Beratung, Supervision, Fort- und Weiterbildung,
  • Mitgestaltung im Auf- und Ausbau von Teamarbeit,
  • Teilzeit und Vollzeitstellen nach Vereinbarung, einen unbefristeten Arbeitsvertrag,
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen, Kündigungsschutz, Gesprächsbereitschaft zu Gehaltsvorstellungen – haustarifliche Vereinbarung,
  • Die Möglichkeit zur Hospitation während der Bewerbungsphase,

Das Aufgabengebiet beinhaltet

  • Den Besuch der Familien mit mehrmaligen Kontakten,
  • Die erzieherische Beratung und Begleitung der Eltern, Gespräche mit Kindern, Initiierung von familiären und kindlichen Entwicklungsprozessen,
  • Die familienorientierte Vernetzung mit Beratungsstellen, Ämtern, Schulen, Kindertagesstätten u.ä.,
  • Die gemeinsame Zielsetzung und Handlungsvereinbarung in Hilfeplangesprächen,
  • Dokumentation und Berichtswesen,
  • Die Teilnahme an Teamsitzungen, Supervision, Mitarbeitendengesprächen

Wir freuen uns über interessierte Bewerber*innen! Gerne informieren wir Sie konkreter, stellen wir uns Ihnen auch im Vorfeld der Bewerbung vor und beantworten Ihre Fragen.

Wir freuen uns über jede Bewerbung an:

Christina Düllmann
Abteilungsleitung Mobiler Sozialer Dienst

Arthur- Beringer-Str. 42
44369 Dortmund

 c.duellmann@frauenzentrum-dortmund.de

(Bewerbungen bitte per Mail im pdf- Format/ eine Datei – die verschlüsselte Übertragung von Unterlagen ist nicht gewahrt)